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Ferienhaus für 6 Personen  mit Sauna und wunderbarem Bergblick
Ideales Familiendomizil für Naturliebhaber, Saunafreunde und Tischtennisspieler
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Vertragsbedingungen


1. Allgemeine Regelungen
 
 a. Der Mietvertrag kommt zwischen dem Haus-/Wohnungseigentümer (Vermieter) und dem Mieter zustande.
 
 Die Vermittlungsagentur, Inhaber Bodo Michalski, 31582 Nienburg, An der Alpheide 55, ist berechtigt, Mietverträge im Namen und für Rechnung des Vermieters (Eigentümers) abzuschließen. Ansprüche des Mieters auf Erfüllung des Mietvertrages richten sich unmittelbar an den Vermieter (Eigentümer). Die Agentur vermittelt lediglich Unterkünfte,
Der Vertragspartner des Kunden (Gastes) ist der jeweilige Vermieter (Eigentümer).
 
 Durch die Vermittlung fallen für den Gast keine Vermittlungsgebühren an.
 
 
Auf den Internetseiten werden auch Reiserücktrittsversicherungen angeboten. Hierbei handelt es sich auch
um Leistungsangebote Dritter.
Auch hier wird die Vermittlungsagentur "Michalski" kein Vertragspartner mit dem Gast,
sondern es entsteht ein Vertrag zwischen Leistungserbringer=Versicherer und dem Gast..
 
 b. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die Anzahlung (Zahlung) bzw. die schriftliche Bestätigung (bei Barzahlungen
 bei Anreise) des Gastes beim Vermieter bzw. bei der Vermittlungsagentur fristgerecht eingegangen ist. Fristen sind der
Buchungsbestätigung (Mietvertrag) zu entnehmen.
 
 c. In der Regel ist bei der Wohnungsübergabe der Kurbeitrag bar an den Service-Betrieb/Eigentümer zu entrichten, bzw. ergibt sich eine andere Regelung aus der Buchungsbestätigung.
 
d. Der Zeitpunkt der Wohnungs- und Schlüsselübergabe ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Die Abreise hat bis 10.00 am Abreisetag zu erfolgen.
 
 e.Bettwäsche, Handtücher und Geschirrtücher sind mitzubringen.
 
 f. Haustiere sind in der Unterkunft nur nach Abstimmung mit dem Vermieter bzw. der Vermittlungsagentur erlaubt.
 Erlaubnis/Nichterlaubnis ist in der Buchungsbestätigung geregelt.
 
 
2. Zahlungsbedingungen/Rücktritt
 

 Dem Bestätigungsschreiben sind Höhe und Fälligkeit (en) der Zahlung (en) zu entnehmen.
 
 Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten , wenn er einen Ersatzmieter stellt. Ein Rücktritt ist dem Vermieter schriftlich anzuzeigen. Ist eine Neuvermietung nicht möglich, belaufen sich die " Mietausfallkosten"- für die nicht wieder vermieteten Tage für den Mieter wie folgt:
 
 -bei einem Rücktritt bis 29 Tage vor Mietbeginn und geleisteter Anzahlung und/oder Zahlung ist eine
  Bearbeitungsgebühr  in Höhe von 30 Euro fällig.
 -bei Rücktritt 14 - 28 Tage vor Mietbeginn -  30 % vom Mietpreis ohne Reinigung plus Bearbeitungsgebühr 30 Euro
 -bei Rücktritt 7 -13 Tage vor Mietbeginn - 60 % vom Mietpreis ohne Reinigung plus Bearbeitungsgebühr 30 Euro
 -90% vom Mietpreis ohne Reinigung bei Rücktritt innerhalb einer Woche vor Reiseantritt plus Bearbeitungsgebühr
  30 Euro.
 
 Kann der stornierte Zeitraum wieder voll belegt werden ist die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 Euro fällig.
 Die Zahlungen für den Rücktritt sind vom Gast an den Haus-/Wohnungseigentümer (Vermieter) zu zahlen.
 
 Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Teilrückzahlungsanspruch.
 
 Die Unterkunft darf neu belegt (vermietet) werden, wenn am Anreisetag der Gast, ohne nähere Information, nicht
eintrifft.
 
 Es wird empfohlen eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.
 
 
Rücktritt durch den Vermieter

 Der Vermieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Erfüllung des Mietvertrages für den Vermieter unmöglich oder
erheblich erschwert wird , z.B. Feuerschäden,  oder die An- bzw. Restzahlung des Mietpreises nicht fristgerecht eingeht. 
Bereits bezahlte Reisepreise werden dann zurückerstattet. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.
 
 
3.Haftung/Mängel/Minderung

 a. Mängel, die während der Mietdauer festgestellt werden, sind unverzüglich dem Eigentümer zu melden. Der Mieter ist verpflichtet alles Zumutbare zu tun, um den Mangel zu beheben (Schadensminderungspflicht).
 .
 b. Der Mieter verpflichtet sich, die Ausstattung und die allgemeinen Einrichtungen pfleglich zu behandeln. Schäden, die vom Mieter verursacht wurden, sind zu ersetzen.
 
 c. Das Mietobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenanzahl sowie der Haustieranzahl belegt werden. Die Haustiere sind ordnungsgemäß zu versichern.

 d. Der Mieter kann vom Vermieter Schadenersatz/Minderung nur wegen Nichterfüllung und wegen
 erheblicher Mängel am Mietobjekt verlangen.
 
 
e.Der Mieter kann den Mietvertrag nur bei erheblichen Mängeln kündigen. Er hat zuvor den Vermieter über die Mängel
zu informieren und eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe objektiv unmöglich ist.
  f.Die
Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Mietpreis beschränkt,
soweit ein Schaden des Gastes vom Vermieter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit
der Vermieter für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen
verantwortlich ist

 
 
g.Schadensersatz- bzw. Minderungsansprüche gegenüber der Vermittlungsagentur sind ausgeschlossen.
 
 
4.Sonstiges
 
 a.Der Vermieter kann den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter den Aufenthalt nachhaltig
stört. Ein Anspruch auf Rückerstattung bzw. Teilrückerstattung des Mietpreises besteht nicht.
 

 b. Änderungen der Einrichtung/Ausstattung (Internetpräsenz, Kataloge) bleiben beispielhaft und begründen keine
Ansprüche des Mieters. Veränderungen sind jedoch der angegebenen Ausstattung gleichwertig.
 
 c. Alle Größen- und Entfernungsangaben sind geschätzte Zahlen.
 
 d. Der gebrauchte Begriff "schriftlich" in diesen Vertragsbestimmungen umfasst auch moderne Kommunikationsmittel
wie z.B. Fax und E-Mail.

  e.
Verspätungen in der Anreise sind dem Service-Betrieb bzw. Vermieter anzuzeigen. Sollte eine Verspätung nicht
mitgeteilt werden, kann die Unterkunft anderweitig belegt werden. Bei einigen Wohnungen wird bei verspäteter
Anreise
ein Verspätungszuschlag erhoben. Details sind der  Buchungsbestätigung zu entnehmen
 
 
Bei Abreise ist der Mülleimer zu entleeren und das Geschirr ist abgewaschen in die Schränke zurückzustellen.
 Andernfalls werden vor Ort 15 Euro fällig.
 
 f. Sollte eine Bestimmung ungültig werden, behalten die anderen Bestimmungen ihre Gültigkeit.
 
 g. Alle Angaben zum Objekt beruhen auf Angaben des Vermieters. Die Vermittlungsagentur kann hierfür keine Haftung übernehmen. Ebenso nicht bei Leistungsstörungen durch Dritte.
 
 h. Ansprüche des Gastes sind spätestens 4 Wochen nach Vermietungsende, schriftlich, dem Eigentümer anzuzeigen. Die Vermittlungsagentur ist darüber in Kenntnis zu setzen.
 
 i.Gerichtsstand ist der Sitz des jeweiligen Wohnungseigentümers bzw. der Sitz der Vermittlungsagentur. Es gilt deutsches  Recht.

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