Vertragsbedingungen
1. Allgemeine Regelungen
a. Der Mietvertrag kommt zwischen dem
Haus-/Wohnungseigentümer (Vermieter) und dem Mieter
zustande.
Die Vermittlungsagentur, Inhaber Bodo Michalski, 31582
Nienburg, An der Alpheide 55, ist berechtigt, Mietverträge
im Namen und für Rechnung des Vermieters (Eigentümers)
abzuschließen. Ansprüche des Mieters auf Erfüllung des
Mietvertrages richten sich unmittelbar an den Vermieter
(Eigentümer). Die Agentur vermittelt lediglich Unterkünfte,
Der Vertragspartner des Kunden (Gastes) ist der jeweilige
Vermieter (Eigentümer).
Durch die Vermittlung fallen für den Gast keine
Vermittlungsgebühren an.
Auf den
Internetseiten werden auch Reiserücktrittsversicherungen
angeboten. Hierbei handelt es sich auch
um Leistungsangebote Dritter.
Auch hier wird die Vermittlungsagentur "Michalski" kein
Vertragspartner mit dem Gast,
sondern es entsteht ein Vertrag zwischen
Leistungserbringer=Versicherer und dem Gast..
b. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die Anzahlung
(Zahlung) bzw. die schriftliche Bestätigung (bei
Barzahlungen
bei Anreise) des Gastes beim Vermieter bzw. bei der
Vermittlungsagentur fristgerecht eingegangen ist. Fristen
sind der
Buchungsbestätigung (Mietvertrag) zu entnehmen.
c. In der Regel ist bei der Wohnungsübergabe der Kurbeitrag
bar an den Service-Betrieb/Eigentümer zu entrichten, bzw.
ergibt sich eine andere Regelung aus der
Buchungsbestätigung.
d. Der Zeitpunkt der Wohnungs- und Schlüsselübergabe ergibt
sich aus der Auftragsbestätigung. Die Abreise hat bis 10.00
am Abreisetag zu erfolgen.
e.Bettwäsche, Handtücher und Geschirrtücher sind
mitzubringen.
f. Haustiere sind in der Unterkunft nur nach Abstimmung mit
dem Vermieter bzw. der Vermittlungsagentur erlaubt.
Erlaubnis/Nichterlaubnis ist in der Buchungsbestätigung
geregelt.
2.
Zahlungsbedingungen/Rücktritt
Dem Bestätigungsschreiben sind Höhe und Fälligkeit (en) der
Zahlung (en) zu entnehmen.
Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten , wenn
er einen Ersatzmieter stellt. Ein Rücktritt ist dem
Vermieter schriftlich anzuzeigen. Ist eine Neuvermietung
nicht möglich, belaufen sich die " Mietausfallkosten"- für
die nicht wieder vermieteten Tage für den Mieter wie folgt:
-bei einem Rücktritt bis 29 Tage vor Mietbeginn und
geleisteter Anzahlung und/oder Zahlung ist eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 Euro fällig.
-bei Rücktritt 14 - 28 Tage vor Mietbeginn - 30 % vom
Mietpreis ohne Reinigung plus Bearbeitungsgebühr 30 Euro
-bei Rücktritt 7 -13 Tage vor Mietbeginn - 60 % vom
Mietpreis ohne Reinigung plus Bearbeitungsgebühr 30 Euro
-90% vom Mietpreis ohne Reinigung bei Rücktritt innerhalb
einer Woche vor Reiseantritt plus Bearbeitungsgebühr
30 Euro.
Kann der stornierte Zeitraum wieder voll belegt werden ist
die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 Euro fällig.
Die Zahlungen für den Rücktritt sind vom Gast an den
Haus-/Wohnungseigentümer (Vermieter) zu zahlen.
Bei vorzeitiger Abreise besteht kein
Teilrückzahlungsanspruch.
Die Unterkunft darf neu belegt (vermietet) werden, wenn am
Anreisetag der Gast, ohne nähere Information, nicht
eintrifft.
Es wird empfohlen eine Reiserücktrittskostenversicherung
abzuschließen.
Rücktritt
durch den Vermieter
Der Vermieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die
Erfüllung des Mietvertrages für den Vermieter unmöglich oder
erheblich erschwert wird , z.B. Feuerschäden, oder die An-
bzw. Restzahlung des Mietpreises nicht fristgerecht
eingeht.
Bereits bezahlte Reisepreise werden dann zurückerstattet.
Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.
3.Haftung/Mängel/Minderung
a. Mängel, die während der Mietdauer festgestellt werden,
sind unverzüglich dem Eigentümer zu melden. Der Mieter ist
verpflichtet alles Zumutbare zu tun, um den Mangel zu
beheben (Schadensminderungspflicht).
.
b. Der Mieter verpflichtet sich, die Ausstattung und die
allgemeinen Einrichtungen pfleglich zu behandeln. Schäden,
die vom Mieter verursacht wurden, sind zu ersetzen.
c. Das Mietobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen
Personenanzahl sowie der Haustieranzahl belegt werden. Die
Haustiere sind ordnungsgemäß zu versichern.
d.
Der Mieter kann vom Vermieter Schadenersatz/Minderung nur
wegen Nichterfüllung und wegen
erheblicher Mängel am Mietobjekt verlangen.
e.Der
Mieter kann den Mietvertrag nur bei erheblichen Mängeln
kündigen. Er hat zuvor den Vermieter über die Mängel
zu informieren und eine angemessene Frist zur Abhilfe zu
setzen, es sei denn, dass die Abhilfe objektiv unmöglich
ist.
f.Die
Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Mietpreis beschränkt,
soweit ein Schaden des Gastes vom Vermieter weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
soweit
der Vermieter für einen dem Gast entstehenden Schaden allein
wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen
verantwortlich ist
g.Schadensersatz-
bzw. Minderungsansprüche gegenüber der Vermittlungsagentur
sind ausgeschlossen.
4.Sonstiges
a.Der
Vermieter kann den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist
kündigen, wenn der Mieter den Aufenthalt nachhaltig
stört. Ein Anspruch auf Rückerstattung bzw.
Teilrückerstattung des Mietpreises besteht nicht.
b. Änderungen der Einrichtung/Ausstattung (Internetpräsenz,
Kataloge) bleiben beispielhaft und begründen keine
Ansprüche des Mieters. Veränderungen sind jedoch der
angegebenen Ausstattung gleichwertig.
c. Alle Größen- und Entfernungsangaben sind geschätzte
Zahlen.
d. Der gebrauchte Begriff "schriftlich" in diesen
Vertragsbestimmungen umfasst auch moderne
Kommunikationsmittel
wie z.B. Fax und E-Mail.
e.
Verspätungen in der Anreise sind dem Service-Betrieb bzw.
Vermieter anzuzeigen.
Sollte eine Verspätung nicht
mitgeteilt werden, kann die Unterkunft anderweitig belegt
werden. Bei einigen Wohnungen wird bei verspäteter
Anreise
ein Verspätungszuschlag erhoben. Details sind der
Buchungsbestätigung zu entnehmen
Bei
Abreise ist der Mülleimer zu entleeren und das Geschirr ist
abgewaschen in die Schränke zurückzustellen.
Andernfalls werden vor Ort 15 Euro fällig.
f. Sollte eine Bestimmung ungültig werden, behalten die
anderen Bestimmungen ihre Gültigkeit.
g. Alle Angaben zum Objekt beruhen auf Angaben des
Vermieters. Die Vermittlungsagentur kann hierfür keine
Haftung übernehmen. Ebenso nicht bei
Leistungsstörungen durch Dritte.
h. Ansprüche des Gastes sind spätestens 4 Wochen nach
Vermietungsende, schriftlich, dem Eigentümer anzuzeigen. Die
Vermittlungsagentur ist darüber in Kenntnis zu setzen.
i.Gerichtsstand ist der Sitz des jeweiligen
Wohnungseigentümers bzw. der Sitz der Vermittlungsagentur.
Es gilt deutsches Recht.
|